Bei der Überlassung von Standflächen auf Messen und Ausstellungen durch die Veranstalter an die Aussteller handelt es sich um sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück. Werden neben der Überlassung von Standflächen weitere
Ein wichtiger Teil des Single Rulebook ist der Fragen- und Antwortenkatalog (Q&A), den die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA als interaktive Datenbank auf ihrer Webseite eingerichtet hat. Die BaFin wird sukzessive die wichtigsten EBA-Q&A auf Deutsch veröffentlichen. Q&A, die die EBA derzeit noch überprüft oder die sie zurückgewiesen hat, werden nicht übersetzt.
Das OLG Bamberg hat mit Beschluss vom 12.5.2015 – 4 U 205/14 – entschieden: 1. Die im Rahmen einer sog. qualifizierten Zeitbürgschaft bestimmte Ausschlussfrist für die Anzeige der Inanspruchnahme der Bürgschaft ist auch dann einzuhalten, ...
„Startschuss für die ‚Allahbank‘“ titelte die Onlineausgabe des Handelsblatts vom 22.3.2015. Hintergrund ist die Erteilung einer Vollbanklizenz an Kuveyt Türk Bank AG durch die BaFin.
Zur Frage der steuerlichen Behandlung von negativen Einlagezinsen und von Zinsen auf rückerstattete Kreditbearbeitungsgebühren sowie der im letzteren Fall damit einhergehenden Verpflichtung zum Kapitalertragsteuerabzug gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:
Am 20. Mai 2015 hat das Plenum des EP den Kompromisstext zum Verordnungsvorschlag zur Änderung der Verordnung über Insolvenzverfahren (EuInsVO) angenommen. Dieser enthält eine Erweiterung des
Ein Abkommen zwischen EU und USA sollte den Zugang europäischer Unternehmen zum US-Markt erleichtern, darf jedoch keine EU-Standards untergraben oder das Recht auf Regelgebung im öffentlichen
Ein Abkommen zwischen EU und USA sollte den Zugang europäischer Unternehmen zum US-Markt erleichtern, darf jedoch keine EU-Standards untergraben oder das Recht auf Regelgebung im öffentlichen
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/5010) zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie in nationales Recht vorgelegt. Damit sollen Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten von Wertpapieren in der EU weiter harmonisiert werden.