Der BGH hat mit Versäumnisurteil vom 2.12.2014 - II ZR 322/13 - entschieden: Der Beschluss über die Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils ist nicht deshalb nichtig, weil die Gesellschafterversammlung ...
Das BAG hat mit Urteil vom 18.11.2014 — 9 AZR 584/13 — wie folgt entschieden: 1. Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Zeugnis bescheinigt, er habe seine Leistungen „zur vollen Zufriedenheit“ erbracht, hat der Arbeitnehmer die Tatsachen vorzutragen und zu beweisen, ...
Um Insider-Geschäfte zu verhindern, muss eine Information offengelegt werden, auch wenn ihr Besitzer nicht weiß, welchen genauen Einfluss sie auf den Kurs der Finanzinstrumente haben wird. Andernfalls könnte der Besitzer der Information vorgeben, dass insoweit Unsicherheit bestehe, um zum Nachteil der anderen Marktteilnehmer von ihr zu profitieren. Dies hat der EuGH mit Urteil vom 11.3.2015 – Rs. C-628/13 (Jean-Bernard Lafonta/Autorité des marchés financiers) entschieden ...
Um Insider-Geschäfte zu verhindern, muss eine Information offengelegt werden, auch wenn ihr Besitzer nicht weiß, welchen genauen Einfluss sie auf den Kurs der Finanzinstrumente haben wird. Andernfalls könnte der Besitzer der Information vorgeben, dass insoweit Unsicherheit bestehe, um zum Nachteil der anderen Marktteilnehmer von ihr zu profitieren. Dies hat der EuGH mit Urteil vom 11.3.2015 – Rs. C-628/13 (Jean-Bernard Lafonta/Autorité des marchés financiers) entschieden ...
Das BAG hat mit Urteil vom 11.12.2014 — 8 AZR 943/13 — wie folgt entschieden: 1. Nach § 613a Abs. 6 BGB kann der Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses infolge Betriebsübergangs nur gegenüber dem „neuen Inhaber“ oder ...
Das BAG hat mit Urteil vom 9.12.2014 — 3 AZR 323/13 — wie folgt entschieden: 1. Änderungen einer Versorgungsregelung, die die noch nicht erdienten dienstzeitabhängigen Zuwächse betreffen, setzen sachlich-proportionale Gründe voraus. Diese müssen nachvollziehbar und anerkennenswert und damit willkürfrei sein. Derartige Gründe ...
-tb- Wie vom International Accounting Standards Board (IASB) angekündigt, ist seit dem 5.3.2015 das neue „Red Book 2015“ über den Onlineshop des Standardsetzers erhältlich (http://www.ifrs.