Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat kürzlich gegen ein Unternehmen eine Geldbuße in fünfstelliger Höhe festgesetzt. Das Unternehmen hatte in seinen schriftlichen Aufträgen mit mehreren Auftragsdatenverarbeitern keine konkreten technisch-organisatorischen Maßnahmen ...
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat kürzlich gegen ein Unternehmen eine Geldbuße in fünfstelliger Höhe festgesetzt. Das Unternehmen hatte in seinen schriftlichen Aufträgen mit mehreren Auftragsdatenverarbeitern keine konkreten technisch-organisatorischen Maßnahmen ...