Das OLG Oldenburg hat es einem Händler mit Urteil vom 31.7.2015 – 6 U 64/15 – gestattet, mit einem im Internet veröffentlichten Testergebnis zu werben. Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – so der 6. Senat – sei die Werbung mit einem Testergebnis zulässig, ...
Als Anlage zu dem Bericht der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) über die Berufsaufsicht 2014 steht nun die Zusammenstellung der eingeschränkten oder ergänzten Bestätigungsvermerke zur Verfügung. Sie ist