Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH hat am 26.11.2015 in zwei Verfahren (I ZR 3/14 und I ZR 174/14) über die Haftung von Unternehmen, die den Zugang zum Internet vermitteln (Access-Provider), für Urheberrechtsverletzungen Dritter entschieden. Die Klägerin im Verfahren I ZR 3/14 ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Sie nimmt für Komponisten, ...
Die Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen hat dem griechischen Finanzministerium mehr als 10.000 Datensätze zur Verfolgung von Steuerhinterziehung zur Verfügung gestellt. ...