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ZFWG 2015, 362
OVG Niedersachsen 
Erlöschen der Spielhallenerlaubnis bei Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft (Beschluss vom 12.05.2015, 7 ME 1/15)

Eine Personengesellschaft (hier: GmbH & Co. KG) ist nicht gewerbefähig und kann daher nicht Träger einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle nach § 33i GewO sein.

OVG Niedersachsen, ZfWG 2015, 362-366 (Beschluss vom 12.05.2015, 7 ME 1/15)

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