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WRP 2011, 640
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht/Arzneimittelrecht: „Abfüllen von Fertigspritzen“ (Urteil vom 24.02.2011, 3 U 12/09)

Das von einem Apotheker vorgenommene Abfüllen von Fertigspritzen aus einem unter Verwendung biotechnologischer Verfahren hergestellten, gemäß Art. 3 Abs. 1 VO (EG) 726/2004 zentral zugelassenen Präparat unterliegt als „Herstellung“ eines Arzneimittels im Sinne der VO 726/2004 ebenfalls dem Erfordernis zentraler Zulassung. Die im nationalen Recht (hier: § 21 Abs. 2 AMG) vorgesehenen Einschränkungen der Zulassungspflicht für Rezepturarzneimittel sind auf ein solches Arzneimittel wegen des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts nicht anwendbar.…

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2011, 640 (Urteil vom 24.02.2011, 3 U 12/09)

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