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WRP 2011, 641
LG Braunschweig 
Wettbewerbsrecht: Kaminstudio (Urteil vom 26.08.2010, 21 O 3239/09)

Wirbt ein Handwerksunternehmen unter der Bezeichnung „Kaminstudio“ mit Hinweisen wie „Beratung, Projektierung, Verkauf und Ausführung“ entsteht der Eindruck, dieses Unternehmen führe die Tätigkeiten nach dem Ofen- und Lüftungsbauerhandwerk gestützt auf eine Eintragung in der Handwerksrolle selbst aus.

LG Braunschweig, WRP 2011, 641-644 (Urteil vom 26.08.2010, 21 O 3239/09)

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