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WRP 2011, 624
OLG Karlsruhe 
Kartellrecht/Bürgerliches Recht: „Vorvertragliche Einigung“ (Urteil vom 23.03.2011, 6 U 66/09)

Können die Verhandlungspartner über bestimmte Punkte eines Vertrags keine Einigung erzielen, kann ein Vorvertrag nur angenommen werden, wenn sie darin übereinstimmen, dass sie sich gleichwohl schon jetzt vertraglich binden wollen. Daran fehlt es, wenn sich die Parteien bereits in diesem Stadium hinsichtlich der noch offenen Fragen auf unvereinbare Standpunkte festgelegt haben.

OLG Karlsruhe, WRP 2011, 624-637 (Urteil vom 23.03.2011, 6 U 66/09)

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