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WRP 2011, 637
OLG Köln 
Urheberrecht: Zur „Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung“ bei erheblichen Zweifeln an der zutreffenden Ermittlung der IP-Adressen der Anschlussinhaber (Beschluss vom 10.02.2011, 6 W 5/11)

Bestehen aufgrund mehrfacher Nennung gleicher IP-Adressen im Auskunftsantrag Zweifel, ob die Antragstellerin die IP-Adressen, die Gegenstand des Verfahrens insgesamt sind, zuverlässig ermittelt hat, fehlt es an der für die Anordnung gemäß § 101 Abs. 9 UrhG erforderlichen Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung.

OLG Köln, WRP 2011, 637-639 (Beschluss vom 10.02.2011, 6 W 5/11)

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