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RIW 2013, 554
EuGH 
Keine Einlassung des Beklagten vor dem angerufenen Gericht i. S. d. EuGVVO durch Einspruch gegen Europäischen Zahlungsbefehl (Urteil vom 13.06.2013, C-144/12)

Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. 12. 2006 zur 555Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens ist in Verbindung mit ihrem Art. 17 dahin auszulegen, dass ein Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl, mit dem der Mangel der Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats nicht geltend gemacht wird, nicht als Einlassung im Sinne des Art.…

EuGH, RIW 2013, 554-557 (Urteil vom 13.06.2013, C-144/12)

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