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RIW 2014, 302
EuGH 
EuGVVO – Begründung der Zuständigkeit des zuerst angerufenen Gerichts (Urteil vom 27.02.2014, C-1/13)

Art. 27 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. 12. 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass davon auszugehen ist, dass die Zuständigkeit des zuerst angerufenen Gerichts, wenn nicht eine ausschließliche Zuständigkeit des später angerufenen Gerichts nach dieser Verordnung besteht, …

EuGH, RIW 2014, 302-304 (Urteil vom 27.02.2014, C-1/13)

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