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RIW 2013, 557
BGH 
Kaufvertragsabschluss ohne vorheriges Bieterverfahren und beihilfenrechtliche Kontrolle – CEPS-Pipeline (Urteil vom 05.12.2012, I ZR 92/11)

Wird bei der Veräußerung eines nur einmal vorhandenen Gegenstandes (Unikats) durch die öffentliche Hand auf ein bedingungsfreies Bieterverfahren verzichtet, kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein für das Kaufobjekt tatsächlich gebotener Preis beihilfefrei ist. Vielmehr muss dann eine objektive Wertermittlung erfolgen.

BGH, RIW 2013, 557-562 (Urteil vom 05.12.2012, I ZR 92/11)

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