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BB 2011, 819
 
BAG: Tendenzeigenschaft eines Unternehmens

Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 14.12.2010 – 1 ABR 93/09 – wie folgt: Die Tendenzeigenschaft eines Unternehmens i. S. d. § 118 Abs. 1 S. 1 BetrVG betrifft eine Vorfrage eines Rechtsverhältnisses i. S. d. § 256 Abs. 1 ZPO. Ein darauf gerichteter Feststellungsantrag ist unzulässig. Hierdurch wird das Bestehen oder Nichtbestehen eines betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnisses nicht abschließend geklärt. …

BB 2011, 819

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