Das BMF setzt die Zinsen wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit vorläufig auf 0,5 Prozent pro Monat fest. Es geht auch auf die Fälle der geänderten oder berichtigten Zinsfestsetzungen (§ 164 Abs. 2 und 3, § 165 AO Abs. 2 S. 2), auf die mit vorläufigen Steuerfestsetzungen verbundenen Zinsfestsetzungen, auf Einspruchsfälle sowie rechtshängige Fälle und auf die Aussetzung der Vollziehung ein.
Das BAG hat mit Urteil vom 11.12.2018 – 9 AZR 383/18 – wie folgt entschieden:
1. Einzelvertragliche Vereinbarungen, nach denen sich ein Arbeitnehmer an den Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung zu beteiligen hat, soweit er ...
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags (BT) hat am 8.5.2019 unter Leitung der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur