Die Kommission hat am Mittwoch, den 17.6.2015 einen Aktionsplan verabschiedet, um missbräuchlicher Steuergestaltung entgegenzuwirken, nachhaltige Einnahmen zu gewährleisten und das Geschäftsumfeld im europäischen Binnenmarkt verbessern. Ziel ist es, die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen in Europa gerechter, effizienter und wachstumsfreundlicher gestalten.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Outright-Monetary-Transactions- (OMT-)Urteil vom 16.6.2015 – C-62/14 mit der Billigung des Ankaufs von Staatanleihen die Befugnisse der Europäischen ...
Die EU-Kommission hat ihrem Abschlussreport zu ihrer im letzten Jahr angestoßenen Konsultation zur Anwendung Internationaler Rechnungslegungs Standards in Europa veröffentlicht.Es ging in der
Das Bundesverfassungsgericht sprach im Urteil vom 17.12.2014 aus, dass die besonderen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Verschonungsregeln der §§ 13a und 13b ErbStG für kleine und mittelständische ...
Unter dem Aktenzeichen BT-Drs. 18/5256 sind die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU