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ZNER 2014, 587
OVG Berlin-Brandenburg 
6. WEA: Konkurrenzbau, Planungsrecht und Landesdenkmalschutzrecht (Urteil vom 03.07.2014, 11 B 5.13)

Liegt einem wirksamen vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine abschließende Abwägung zugrunde, die denkmalschutzrechtliche Belange des Umgebungsschutzes zurückstellt, kann eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nicht mit der Begründung versagt werden, dass das Vorhaben landesdenkmalschutzrechtlich nicht genehmigungsfähig sei, weil die Belange des Umgebungsschutzes überwiegen würden.

OVG Berlin-Brandenburg, ZNER 2014, 587-589 (Urteil vom 03.07.2014, 11 B 5.13)

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