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ZNER 2010, 427
BNetzA 
17. Die Bundesnetzagentur kann nach § 31 EnWG Regelungen für den Anschlussvertrag für eine Biogasaufbereitungsanlage festlegen (BNetzA-Entscheidung vom 03.03.2010, BK 7-09-005)

Ein Kostenwälzungsvorbehalt in einem Netzanschlussvertrag ist rechtswidrig, wenn er gegen den Anspruch der Netzgaspetentin auf einen angemessenen Anschluss ihrer Biogasanlage aus § 17 Abs. 1 EnWG verstößt.

BNetzA, ZNER 2010, 427-430 (BNetzA-Entscheidung vom 03.03.2010, BK 7-09-005)

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