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ZFWG 2015, 406
OVG Saarland 
Voraussetzungen des Vorliegens einer Schank- und Speisewirtschaft im Sinne der SpielV (Beschluss vom 15.10.2014, 1 B 338/14)

Unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV fallen nur solche Schank- und Speisewirtschaften, bei denen der Gaststättenbetrieb im Vordergrund steht, nicht aber Gewerbebetriebe, die zwar nebenbei Speisen und Getränke anbieten, deren Schwerpunkt aber auf dem Bereitstellen von Spielgeräten liegt.

OVG Saarland, ZfWG 2015, 406 (Beschluss vom 15.10.2014, 1 B 338/14)

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