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ZFWG 2016, 284
VG Düsseldorf 
Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen einer Werbeerlaubnis für Lotterien im Internet (Urteil vom 22.01.2016, 3 K 2472/14)

Gegen Nebenbestimmungen einer Werbeerlaubnis für Lotterien im Internet, deren Erteilung gemäß § 5 Absatz 3 Satz 2 GlüStV in das Ermessen der Behörde gestellt ist, kann nur im Rahmen einer Bescheidungsklage vorgegangen werden (wie VG Berlin, Urteil vom 19. März 2015 – 23 K 261.13 –, juris).

VG Düsseldorf, ZfWG 2016, 284 (Urteil vom 22.01.2016, 3 K 2472/14)

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