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WRP 2011, 611
KG Berlin 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Fehlende Glaubhaftmachung im lauterkeitsrechtlichen Eilverfahren (Beschluss vom 02.03.2011, 5 W 21/11)

Ist ein Verfügungsanspruch zwar nicht glaubhaft gemacht, wohl aber schlüssig dargelegt, so kann der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Regelfall nicht ohne Anhörung der Gegenpartei (normalerweise also erst nach mündlicher Verhandlung) zurückgewiesen werden, da das tatsächliche Vorliegen einer behaupteten anspruchsbegründenden Voraussetzung überhaupt nur im Bestreitensfalle glaubhaft gemacht werden muss.…

KG Berlin, WRP 2011, 611-612 (Beschluss vom 02.03.2011, 5 W 21/11)

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