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WRP 2011, 612
KG Berlin 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Heilung eines Zustellungsmangels bei der Vollziehung einer lauterkeitsrechtlichen einstweiligen Verfügung (Beschluss vom 31.01.2011, 5 W 274/10)

Ist eine einstweilige Verfügung zu Vollziehungszwecken gemäß § 172 ZPO zu Unrecht dem Schuldner persönlich, anstatt seinem Verfahrensbevollmächtigten zugestellt worden, so reicht der tatsächliche Zugang einer Kopie bei letzterem binnen einer Vollziehungsfrist für die Heilung dieses Mangels gemäß § 189 ZPO aus. Der Zugang des Original-Schriftstücks ist hierfür nicht erforderlich. …

KG Berlin, WRP 2011, 612-613 (Beschluss vom 31.01.2011, 5 W 274/10)

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