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WRP 2011, 572
BGH 
Wettbewerbsrecht/Bürgerliches Recht: Verbraucherbegriff bei progressiver Kundenwerbung (Beschluss vom 24.02.2011, 5 StR 514/09)

Die für typische Kettenverträge geworbenen Mitarbeiter sind als Verbraucher i.S.d. § 16 Abs. 2 UWG anzusehen. Dabei ist abzustellen auf den Zeitpunkt, in dem sie erstmals durch das Absatzkonzept des Veranstalters angesprochen wurden und auf sie durch die Werbemaßnahme eingewirkt werden sollte.

BGH, WRP 2011, 572-576 (Beschluss vom 24.02.2011, 5 StR 514/09)

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