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STB 2006, 203
BFH 
Zeitlich begrenzte Vermietung einzelner Zimmer einer Wohnung an obdachlose Suchtkranke, entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken i.S. des § 3 Abs. 1 InvZulG 1999 ([unbekannt] vom 15.12.2005, III R 27/05)

Wohnungen, deren einzelne Zimmer in der Regel für zwölf Monate an obdachlose Suchtkranke vermietet werden, um sie auf ein selbstständiges Wohnen vorzubereiten, dienen der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken i.S. des § 3 Abs. 1 InvZulG 1999.

BFH, StB 2006, 203 ([unbekannt] vom 15.12.2005, III R 27/05)

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