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STB 2006, 203
BFH 
Entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken i.S. des § 3 Abs. 1 InvZulG 1999 bei Vermietung von Pflegezimmern eines Seniorenpflegeheims ([unbekannt] vom 15.12.2005, III R 45/04)

Räume eines Gebäudes, in denen ein Seniorenpflegeheim betrieben wird, können auch dann der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken i.S. des § 3 Abs. 1 InvZulG 1999 dienen, wenn nicht jedeüberlassene Wohneinheit mit einer eigenen Küche und einem eigenen Bad ausgestattet ist.

BFH, StB 2006, 203 ([unbekannt] vom 15.12.2005, III R 45/04)

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