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STB 2009, 341
BFH 
Verwirklichung des Besteuerungstatbestands nach Insolvenzeröffnung, wenn der Insolvenzverwalter nach § 103 InsO die vollständige Erfüllung eines Werkvertrages wählt ([unbekannt] vom 30.04.2009, V R 1/06)

Wählt der Insolvenzverwalter die Erfüllung eines bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht oder nicht vollständig erfüllten Werkvertrages, wird die Werklieferung – wenn keine Teilleistungen i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Sätze 2 und 3 UStG gesondert vereinbart worden sind – erst mit der Leistungserbringung nach Verfahrenseröffnung ausgeführt.

BFH, StB 2009, 341 ([unbekannt] vom 30.04.2009, V R 1/06)

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