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STB 2009, 341
BFH 
Keine Anwendung der Differenzbesteuerung bei unzutreffend differenzbesteuerter Vorlieferung durch vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer – Zweck des § 25a UStG ([unbekannt] vom 23.04.2009, V R 52/07)

Ein Wiederverkäufer kann nicht die Differenzbesteuerung nach § 25a Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. b UStG bzw. Art. 26a der Richtlinie 77/388/EWG für die Weiterveräußerung eines Gegenstandes beanspruchen, wenn er den Gegenstand von einem Unternehmer erworben hat, der für diese Lieferung zu Unrecht die Differenzbesteuerung angewendet hat.

BFH, StB 2009, 341 ([unbekannt] vom 23.04.2009, V R 52/07)

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