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RIW 2025, 382
BGH 
Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs (Beschluss vom 27.03.2025, I ZB 64/24)

Für eine analoge Anwendung des ordre-public-Vorbehalts des Art. V Abs. 2 Buchst. b UNÜ auf die Anerkennung einer Schiedsvereinbarung im Sinn des Art. II UNÜ im Vollstreckbarerklärungsverfahren bei der Prüfung, ob dem Schiedsspruch wegen der Ungültigkeit einer Schiedsvereinbarung die Anerkennung nach Art. V Abs. 1 Buchst. a UNÜ zu versagen ist, fehlt es an einer Regelungslücke.

BGH, RIW 2025, 382-388 (Beschluss vom 27.03.2025, I ZB 64/24)

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