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RIW 2025, 389
OLG Dresden 
Auslegung vertragsbezogener Gestaltungserklärungen (Urteil vom 12.07.2024, 22 U 679/19)

Die Auslegung vertragsbezogener Gestaltungserklärungen hat nicht nach der lex causae, sondern jedenfalls dann nach der lex fori zu erfolgen, wenn diese als Prozesserklärungen im Rahmen eines gerichtlichen Klageverfahrens explizit oder konkludent abgegeben werden.

OLG Dresden, RIW 2025, 389-392 (Urteil vom 12.07.2024, 22 U 679/19)

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