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NUR 2009, 260
BGH 
Energiewirtschaftsrechtliche Entgeltgenehmigung (Beschluss vom 03.03.2009, EnVR 79/09)

a) Die Regulierungsbehörde darf im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung Umlaufvermögen des Betreibers eines Energieversorgungsnetzes nur insoweit in Ansatz bringen, als dieses betriebsnotwendig ist. Der Antragsteller hat die für die Prüfung der Betriebsnotwendigkeit maßgeblichen Umstände darzulegen.

BGH, N&R 2009, 260-264 (Beschluss vom 03.03.2009, EnVR 79/09)

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