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K&R 2018, 195
Hanseatisches OLG Hamburg 
Ordnungsmittel-Umfang bei Verstoß gegen urheberrechtliche Löschpflichten (Beschluss vom 04.10.2017, 5 W 75/16)

Im vorliegenden Ordnungsmittelverfahren geht es – anders als im einstweiligen Verfügungsverfahren – nicht um eine verzögerte oder ganz unterbliebene Sperrung der urheberrechtsverletzenden, streitigen Dateien, sondern um unzureichende Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen zur Verhinderung zukünftiger Rechtsverletzungen. Diese sind hiermit nicht gleichzusetzen. (Leitsatz der Redaktion)

Hanseatisches OLG Hamburg, K&R 2018, 195-197 (Beschluss vom 04.10.2017, 5 W 75/16)

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