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BB 2007, 2235
BAG 
Streik um Tarifsozialplan zulässig (Urteil vom 24.04.2007, 1 AZR 252/06)

Ein Arbeitgeberverband kann firmenbezogene Verbandstarifverträge schließen, mit denen die Nachteile aus konkreten Betriebsänderungen ausgeglichen oder gemildert werden sollen. Für den Abschluss solcher Tarifverträge kann eine Gewerkschaft zum Streik aufrufen.

BAG, BB 2007, 2235-2240 (Urteil vom 24.04.2007, 1 AZR 252/06)

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