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BB 2010, 449
 
OLG Frankfurt: Auf unrechtmäßige AG-Satzungsänderung gestützte Einladung zur Hauptversammlung ist ordnungsgemäß

Mit Urteil vom 17.11.2009 – 5 U 116/08 – hat das OLG Frankfurt entschieden: Die Einladung zur Hauptversammlung einer AG ist auch dann nicht zu beanstanden, wenn sie sich auf eine unrechtmäßige Satzungsänderung stützt, die durch das Handelsregister legitimiert wird. Zwar entfaltet die Eintragung als solche keine heilende Wirkung für Mängel eines Satzungsänderungsbeschlusses, …

BB 2010, 449

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