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BB 2010, 194
 
LG Heidelberg: Lehman-Zertifikate – Pflicht- widrige Kundenberatung durch die Bank

Mit Urteil vom 15.12.2009 – 2 O 141/09 – hat das LG Heidelberg entschieden: Eine Bank berät ihren als konservativ einzuordnenden Kunden pflichtwidrig, wenn sie beim Erwerb von Lehman-Zertifikaten nicht auf eine fehlende Einlagensicherung und generell auf ihr Umsatzinteresse hinsichtlich einer Gewinnmarge wegen verbilligter Abnahme von der Emittentin hinweist. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

BB 2010, 194

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