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BB 2011, 789
 
FG Niedersachsen: derzeit kein neuer Vorlagebeschluss an BVerfG wegen SolZ

Der 7. Senat des Niedersächsischen FG plant derzeit keinen neuen Vorlagebeschluss an das BVerfG. Der Bund der Steuerzahler hat am 9.3.2011 in einer Pressemitteilung ausgeführt, das Niedersächsische FG halte inhaltlich an seiner Einschätzung fest, dass der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig sei. Es werde diese Frage im Verfahren 7 K 143/08 deshalb erneut dem BVerfG vorlegen.

BB 2011, 789

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