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BB 2010, 193
 
BGH: Werbung mit Zugabe – “Solange der Vorrat reicht”

Der BGH hat mit Urteil vom 18.6.2009 – I ZR 224/06 – entschieden: Der Begriff der Bedingung in § 4 Nr. 4 UWG umfasst alle aus der Sicht des Verbrauchers nicht ohne Weiteres zu erwartenden Umstände, die die Möglichkeit einschränken, in den Genuss der Vergünstigung zu gelangen. Wird damit geworben, dass bei Erwerb einer Hauptware eine Zugabe gewährt wird, genügt regelmäßig der auf die Zugabe bezogene Hinweis “solange der Vorrat reicht”, …

BB 2010, 193

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