Mit Urteil vom 19.3.2019 – XI ZR 280/17 - hat der BGH entschieden: a) § 675n Abs. 1 Satz 2 BGB schließt den Zugang eines Zahlungsauftrags an einem Tag, der nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zahlungsdienstleisters kein Geschäftstag ist, ...