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ZNER 2019, 431
BGH 
Zur Festlegung des Eigenkapitalzinssatzes für die dritte Regulierungsperiode (Beschluss vom 09.07.2019, EnVR 41/18)

Die Bundesnetzagentur hat mit den Beschlüssen vom 5. Oktober 2016 den Eigenkapitalzinssatz zur Bestimmung der Erlösobergrenzen für die Betreiber von Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode für Neuanlagen auf 6,91 % und für Altanlagen auf 5,12 % (jeweils vor Steuern) richtig festgesetzt. Der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 22. März 2018 war daher aufzuheben.

BGH, ZNER 2019, 431-438 (Beschluss vom 09.07.2019, EnVR 41/18)

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