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ZNER 2020, 169
VG Gießen 
Ausnahme vom Tötungsverbot bei geschützten Vogelarten (Urteil vom 22.01.2020, 1 K 6019/18.GI)

Die Ausnahmetatbestände der § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 und 5 BNatSchG sind auf europäische Vogelarten nicht anwendbar.

VG Gießen, ZNER 2020, 169-178 (Urteil vom 22.01.2020, 1 K 6019/18.GI)

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