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ZNER 2015, 456
OLG Hamm 
9. Zum Einspeisungsmanagement nach § 12 EEG (2012) (Urteil vom 16.01.2015, 7 U 42/14)

Die vertragliche Vereinbarung einer über die Vorgaben des § 8 Abs. 1 EEG (2012) hinausgehenden, den Vorbehalt des § 11 EEG ausschließenden Abnahmepflicht des Netzbetreibers ist gemäß § 4 Abs. 2 S. 1 EEG unwirksam.

OLG Hamm, ZNER 2015, 456-457 (Urteil vom 16.01.2015, 7 U 42/14)

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