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ZNER 2016, 55
OLG Düsseldorf 
7. Anreizregulierung: Umlaufvermögen, dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten, betriebliche Vereinbarungen [nur Leitsätze] (Beschluss vom 11.11.2015, VI-3 Kart 118/14 (V))

Der Nachweis der Betriebsnotwendigkeit eines höheren als des anerkannten Umlaufvermögens kann mittels Darstellung des Cash Flow des Basisjahres geführt werden. Ein negativer Cash Flow belegt Liquiditätsbedarf, der auch durch Umlaufvermögen gedeckt werden kann. Jedoch hat der negative Cash Flow aus der langfristigen Investitionstätigkeit bei der Bewertung des Liquiditätsbedarfs für die Notwendigkeit der Anerkennung weiteren Umlaufvermögens außer Betracht zu bleiben.…

OLG Düsseldorf, ZNER 2016, 55 (Beschluss vom 11.11.2015, VI-3 Kart 118/14 (V))

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