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ZNER 2013, 271
OLG Düsseldorf 
6. Zur Festlegung der Bundesnetzagentur zwecks Umsetzung des § 19 Abs. 2 Nr. 2 StromNEV 2011 (Beschluss vom 06.03.2013, VI-3 Kart 65/12 (V))

Ändert der Gesetzgeber eine Rechtsverordnung, muss die Änderung mit den weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen in einem sachlichen Zusammenhang stehen und sich im Rahmen der delegierten Verordnungsermächtigung halten.

OLG Düsseldorf, ZNER 2013, 271-277 (Beschluss vom 06.03.2013, VI-3 Kart 65/12 (V))

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