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ZNER 2015, 42
BGH 
5. Zur Fälligkeit des Anspruchs des Anlagenbetreibers auf Abschlagszahlungen (Urteil vom 19.11.2014, VIII ZR 79/14)

Die Berufungsbeschwer kann mit allen im Rahmen von § 286 Abs. 1 ZPO zur Führung des Vollbeweises zugelassenen Beweismitteln, soweit präsent, glaubhaft gemacht werden. Dazu können auch die bloßen Erklärungen des Berufungsklägers bei seiner Anhörung vor dem Tatrichter gehören, selbst wenn sie außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung erfolgt sind.

BGH, ZNER 2015, 42-48 (Urteil vom 19.11.2014, VIII ZR 79/14)

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