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ZNER 2012, 617
OLG Celle 
5. OLG Celle: Zur Einstellung der Energie-/Wasserversorgung wegen Zahlungsrückständen aus anderen Versorgungssparten (Urteil vom 09.10.2012, 13 U 241/11)

Die Einstellung der Energie-/Wasserversorgung wegen Zahlungsrückständen aus anderen Versorgungssparten ist jedenfalls dann möglich, wenn die Versorgung aus unterschiedlichen Energiesparten zwischen denselben Parteien über denselben Hausanschluss erfolgt und einem einheitlichen Zweck dient, nämlich der Versorgung ein- und derselben Wohnung.

OLG Celle, ZNER 2012, 617-618 (Urteil vom 09.10.2012, 13 U 241/11)

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