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ZNER 2011, 629
OLG Frankfurt a. M. 
4. Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bei Verletzung der Stromkennzeichnungspflicht nach § 42 EnWG (Urteil vom 12.04.2011, 11 U 5/11 (Kart))

Die Verletzung von Informationspflichten in einem Werbeflyer kann bei der gebotenen europakonformen Auslegung des UWG keinen wettbewerblichen Unterlassungsanspruch nach § 42 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 EnWG i.V.m. §§ 3, 4 Nr. 11, 8 ff UWG begründen, soweit gegen Stromkennzeichnungspflichten nach § 42 EnWG verstoßen wird, die über die Vorgaben der Elektrizitätsrichtlinie hinausgehen.

OLG Frankfurt a. M., ZNER 2011, 629-631 (Urteil vom 12.04.2011, 11 U 5/11 (Kart))

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