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ZNER 2011, 514
BGH 
2. Zu den Maßstäben für ein einseitiges Preisänderungsrecht eines Gasversorgers (Beschluss vom 07.06.2011, VIII ZR 333/10)

In der Rechtsprechung des 8. Zivilsenats ist geklärt, dass das für den Tarifkundenvertrag geltende gesetzliche Preisänderungsrecht nach §§ 4 Abs. 1, 2 AVBGasV bzw. § 5 Abs. 2 GasGVV weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung findet.

BGH, ZNER 2011, 514-515 (Beschluss vom 07.06.2011, VIII ZR 333/10)

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