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ZNER 2012, 601
BGH 
2. BGH zu Grundsatzfragen der Anreizregulierung (Beschluss vom 09.10.2012, EnVR 88/10)

Netzanschlusskostenbeiträge sind auch nach der bis zum 8. September 2010 geltenden Fassung von § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 ARegV (in entsprechender Anwendung der Vorschrift) als dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile anzusehen.

BGH, ZNER 2012, 601-609 (Beschluss vom 09.10.2012, EnVR 88/10)

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