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ZNER 2018, 578
OVG Sachsen 
18. Begründungsfrist bei Planfeststellungsbeschluss Erdkabel [Nur Leitsätze] (Beschluss vom 03.07.2018, 4 B 335/17)

Im Hinblick auf die in § 6 Satz 1 UmwRG vorgesehene Verpflichtung, die Klage innerhalb einer Frist von zehn Wochen ab Klageerhebung zu begründen, geht dieser die Regelung in § 43e Abs. 3 EnWG als spezielleres Gesetz vor.

OVG Sachsen, ZNER 2018, 578 (Beschluss vom 03.07.2018, 4 B 335/17)

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