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ZNER 2015, 599
OVG Lüneburg 
17. Kleinwindenergieanlage zur Versorgung eines landwirtschaftlichen Betriebs (Urteil vom 29.10.2015, 12 LC 73/15)

Eine Windenergieanlage ist einem landwirtschaftlichen Betrieb zu und untergeordnet, wenn der durch die geplante Anlage erzeugte Strom (weit) überwiegend unmittelbar dem landwirtschaftlichen Betrieb zu Gute kommen soll. Bei der Ermittlung dieses Anteils ist wegen des engen Zusammenhangs auch die Energie, die in dem auf der Hofstelle errichteten Wohnhaus verbraucht wird, berücksichtigungsfähig.

OVG Lüneburg, ZNER 2015, 599-601 (Urteil vom 29.10.2015, 12 LC 73/15)

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