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ZNER 2016, 88
OVG Lüneburg 
14. Harte Tabuzonen bei einer Konzentrationsflächenplanung für Windkraftanlagen (Urteil vom 03.12.2015, 12 KN 216/13)

Es ist abwägungsfehlerhaft, Abstände zu Siedlungsflächen, die ausdrücklich mit dem Aspekt des vorbeugenden Immissionsschutzes begründet werden, bei der Aufstellung eines Flächennutzungsplans als harte Ausschlusszonen für die Windenergie einzustufen.

OVG Lüneburg, ZNER 2016, 88-92 (Urteil vom 03.12.2015, 12 KN 216/13)

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